Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

HZAZustV 2021

§ 20 Hauptzollamt Karlsruhe

Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.
§ 19 § 21